Alle gemeindlichen Vereine mit Jugendabteilungen können ab sofort für solche Mitglieder einen Zuschuss beantragen, die am 01.01.20123 noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und Mitglied des Vereins/Gruppierung sind.
Einzureichen sind bis spätestens 01.08.2023 der Antrag und eine Mitgliederliste mit Geburtsdatum.