Bei weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium) gibt es im Gegensatz zur Grundschule und zur Mittelschule keine Schulsprengel. Das bedeutet, die Eltern sind frei in der Wahl der Schule.
Aufgabenträger für die Schülerbeförderung bei Realschulen und Gymnasien ist der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen Schülers. Dieser übernimmt lt. Schülerbeförderungsverordnung die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule (siehe §2 Abs. 1), d.h. der Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. In die Entscheidung fließt auch mit ein, ob ein Ganztagsangebot vorhanden ist (siehe §2 Abs. 3).
Die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule wird nur übernommen, wenn der Aufwand den der nächstgelegenen Schule um max. 20% übersteigt (siehe §2 Abs. 4). Ist der Aufwand höher, werden die Kosten nicht übernommen, auch nicht anteilig.
Die zuständigen Sachbearbeiter für alle Fragen rund um die Schülerbeförderung bei weiterführenden Schulen am Landratsamt erreichen Sie unter der Tel.-Nr. 08561-20-835.
Auf der Homepage des Landratsamtes findet man die einschlägigen Informationen sowie die Antragsformulare auf Fahrtkostenerstattung.