Ausgabe von FFP2-Masken an pflegende Angehörige

Vom Freistaat Bayern werden für pflegende Angehörige FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Angedacht ist, dass jede Pflegehauptperson 3 Masken erhält.

Die Verteilung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden der pflegebedürftigen Person.

Voraussetzung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen als Nachweis für die Bezugsberechtigung.

Wir bitten die pflegenden Angehörigen das Schreiben der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades sowie Name und Anschrift der Pflegehauptperson per E-Mail (poststelle@dietersburg.de), Fax (08564/9607-11), Post an die Gemeinde Dietersburg, Burgstraße 12, 84378 Dietersburg zu schicken oder einfach in den Briefkasten am Rathaus zu schmeißen.

Die Masken werden dann an den Berechtigten zugeschickt.

 

Bitte nutzen Sie diesen Weg, um die Kontakte auf das notwendigste zu reduzieren.  

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