Grundsteueränderungsanzeige

Sollten sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse an Ihrem Grundbesitz ergeben, müssen Sie dies durch eine Grundsteueränderungsanzeige an das zuständige Finanzamt melden. Sie erhalten dazu keine gesonderte Auforderung des Finanzamtes.

Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse sind z.B. Baumaßnahmen, Änderung der Fläche oder der Nutzung, Änderung der Voraussetzungen für einen Freibetrag für Garagen, einer Ermäßigung der Grundsteuermesszahl oder einer Befreiung von der Grundsteuer.

Weitere Infos finden sie in der folgenden Anleitung.