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Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

PersonalausweisFür wen wird das Dokument ausgestellt?

Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Ab diesem Alter besteht in Deutschland Ausweispflicht. Auch für Minderjährige unter 16 Jahren können Personalausweise (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt und beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union verwendet werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

 

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

In der Regel alter Personalausweis, Reisepass, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

 

Anforderungen an das Lichtbild

Biometrisches Foto, Frontalaufnahme nach internationalen Standards.

 

Gültigkeit des Dokuments

10 Jahre Gültigkeit für Personen ab 24

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren.

 

Kosten

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren.

 

weitere Gebühren

finden Sie im Personalausweisportal


Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Nadine Steinhuber 08564 9607-21  
Hildegard Kühbeck 08564 9607-13  
Claudia Strobl 08564 9607-10  
 

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