Meldewesen, Pass- und Ausweisverfahren

Meldewesen

An-, Um- und Abmeldung

Grundsätzlich ist jede Person, die in Deutschland lebt, verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Eine Abmeldung ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht notwendig.
Wer aus einer Wohnung auszieht und Deutschland verlässt, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim letzten Wohnsitz abmelden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens einen Woche vor Auszug erfolgen.

Wohnungsgeberbestätigung

Nach dem Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und gegenüber der Meldebehörde schriftlich den Einzug der Person zu bestätigen. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Die anmeldende Person ist verpflichtet, die Anmeldung vorzulegen oder nachzureichen. Ein Mietvertrag reicht nicht aus.

Bin ich nicht mehr in Deutschland gemeldet

  • kann ich im Reisepass den ausländischen Wohnort eintragen lassen
  • ist die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk ich wohne, für meine Passangelegenheiten zuständig und ich erhalte dort einen neuen Reisepass oder Personalausweis
  • kann ich kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden
  • so bin ich nicht mehr im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen eingetragen. Auf kommunaler Ebene verliere ich das Wahlrecht, für alle anderen Wahlen muss ich rechtzeitig vor dem Wahltermin den Antrag auf Wiederaufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Bin ich weiterhin in Deutschland gemeldet

  • kann ich zwar einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der deutschen Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk ich wohne, erhalten, zahle jedoch dafür eine erhöhte Gebühr;
  • können mir gerichtliche Schreiben oder behördliche Dokumente an meine deutsche Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es liegt in meiner Verantwortung, dass ich diese auch tatsächlich erhalte;
  • so sind die Behörden des Wohnortes in allen Bereichen der kommunalen Ebene für mich zuständig. Komme ich aus dem Ausland zurück und bin nicht gemeldet, muss ich mich erst anmelden, bis ich Leistungen auf kommunaler Ebene beanspruchen kann.

Weitere Informationen zum Melderecht in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.

Pass- und Ausweiswesen

Zur Beantragung eines Dokuments ist immer ein aktuelles (max. 6 Monate) biometrisches Passbild notwendig.
Die antragstellende Person muss persönlich vor Ort sein, da eine Unterschrift und Fingerabdrücke notwendig sind.

Bei Kindern ist eine Einverständiniserklärung beider Elternteile notwendig. Außerdem ist ggf. eine Sorgerechtserklärung vorzulegen.

Kosten

Personalausweis unter 24 Jahre

Personalausweis ab 24 Jahre

vorläufiger Personalausweis

Reisepass unter 24 Jahre

Reisepass ab 24 Jahre

Express-Reisepass



22,80 €

37,00 €

10,00 €

37,50 €

70,00 €

zusätzlich 32,00 €

Gültigkeit

Personalausweis unter 24 Jahre

Personalausweis ab 24 Jahre

vorläufiger Personalausweis

Reisepass unter 24 Jahre

Reisepass ab 24 Jahre

vorläufiger Reisepass



6 Jahre

10 Jahre

max. 3 Monate

6 Jahre

10 Jahre

max. 3 Monate

Bitte beachten:

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.