Beflaggung des Rathauses
Wie vor den meisten öffentlichen Gebäuden stehen auch vor dem Rathaus Dietersburg Fahnenmasten.
Sofern die Witterung es zulässt, gibt es eine Dauerbeflaggung mit der Gemeindefahne und der Bayernfahne.
Doch wann und warum wird hier beflaggt?
Hintergrund ist, dass an bestimmten Tagen des Jahres öffentliche Gebäude beflaggt werden.
Dies ist in entsprechenden Verwaltungsanordnungen geregelt.
In Bayern sind das folgende Tage:
27. Januar – Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.01.1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde.
01. Mai – Tag der Arbeit
Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
09. Mai – Europatag
Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.
23. Mai – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
17. Juni – Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand in der DDR 1953
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.
20. Juli – Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die Naziherrschaft 1944
Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. 7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.
1. Sonntag im September – Tag der Heimat
Dieser vom „Bund der Vertriebenen“ organisierte Tag geht auf die Verkündung der „Charta der Heimatvertriebenen“ am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges.
03. Oktober – Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag.
2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag
An diesem Datum wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag.
01. Dezember – Jahrestag des Volksentscheids über die bayerische Verfassung
Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
Sonstiges
Neben diesen regelmäßigen Tagen wird noch zu bestimmten anderen Anlässen beflaggt, z.B. am Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament, bei Staatsbesuchen oder bei Trauerfällen.