Gewerbean-, um-, abmeldungen

Gemäß § 14 Abs. 1 GewO muss der Beginn eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug, Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.


Wer in der Gemeinde Dietersburg eine selbstständige Tätigkeit im stehenden Gewerbe anfängt, muss dies beim Gewerbeamt im Rathaus anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Auch wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes geändert oder der Betrieb aufgegeben wird, ist möglichst zeitnah eine Gewerbeanzeige zu erstatten.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe mit Ausschank von Alkohol) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerkrolle erforderlich.
Wer in der Gemeinde Dietersburg eine selbstständige Tätigkeit im stehenden Gewerbe anfängt, muss dies beim Gewerbeamt im Rathaus anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Auch wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes geändert oder der Betrieb aufgegeben wird, ist möglichst zeitnah eine Gewerbeanzeige zu erstatten.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe mit Ausschank von Alkohol) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerkrolle erforderlich.

Nicht in die Anzeigepflicht fallen reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird. Wichtig ist, dass für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. der Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten oder der Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht besteht.

Bei eingetragenen Firmen ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.

Eine Gewerbemeldung kann entweder persönlich im Rathaus erfolgen oder Sie laden sich das entsprechende Formblatt herunter. Der Vordruck muss vollständig ausgefüllt werden und eigenhändig unterschrieben werden und anschließend in der Gemeinde eingehen.
Außerdem kann eine Gewerbemeldung auch online über das BayernPortal erfolgen.