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Wirtschaftswerbung jeglicher Art wie z. B. Werbung für Veranstaltungen in Betrieben, Diskotheken, für Geschäftseröffnungen sowie für Messen wird an gemeindlichem Eigentum verboten. […]
Das diesjährige Bürgerinfoblatt ist erschienen und wird per Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt.