Breitbandausbau in der Gemeinde Dietersburg - 2. Förderverfahren - abgebrochen am 12.02.2018

Nach der Ausschreibung und Vergabe des 1. Verfahrens zur Breitbandversorgung in Dietersburg bietet sich aufgrund der unerwartet günstigen Kosten zur Erschließung der beschlossenen Ausbaugebiete die Möglichkeit, im laufenden Förderprogramm 2012-2018 ein zweites Verfahren anzustossen, das zur besseren Breitbandversorgung bisher nicht berücksichtigter Gebiete führt.

 

1. Markterkundungsverfahren

 

2. Wiederholung Markterkundungsverfahren

 

3. Ergebnis der Markterkundung

 

4. Auswahlverfahren Bekanntmachung

 

 

 


 

 

1. Markterkundungsverfahren

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

 

 

Bevor Fördermittel  eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Dietersburg im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

 

 

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 26.04.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

 

 

 

2. Wiederholung Markterkundungsverfahren

 

die Gemeinde Dietersburg wiederholt das Markterkundungsverfahren und bittet Netzbetreiber um aktuelle Stellungnahmen zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versrogung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

 

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 28.07.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

 

 

       

3. Ergebnis der Markterkundung


Die Gemeinde Dietersburg hat vom 27.06.2017 bis 28.07.2017 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Bei der Markterkundung wurden für Teilbereiche eigenwirtschaftliche Ausbauerklärungen (inkl. Bandbreitenangabe) bekannt gegeben.
Das Ergebnis wird nachfolgend zum Download bereitgestellt:

-       Ergebnis Markterkundung   

 

 

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Dietersburg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern“ durch.

Frist zur Angebotsabgabe: 26.10.2017,15.00 Uhr

 

Fristverlängerung (veröffentlicht am 18.09.2017)        

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 30.11.2017, 15.00 Uhr verlängert.

Fristverlängerung (veröffentlicht am 28.11.2017)

        

Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 21.12.2017, 15.00 Uhr verlängert.

 

 

Fristverlängerung und Hinweis zur Bekanntmachung (veröffentlicht am 19.12.2017)

 

-         die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 15.02.2018, 15.00 Uhr verlängert

-         die Ziffer 11 der Bekanntmachung wird gestrichen

 

 

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:

 

-       Bekanntmachung Auswahlverfahren, einstufig

 

-       Anlage – Angaben zum Konzessionsgegenstand

 

-       Übersichtskarte Auswahlverfahren mit den definierten Erschließungsgebieten

 

-       Adressliste Auswahlverfahren

 

-       Entwurf des Kooperationsvertrages

 

-       Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke

 

-       Hinweisdokument: Wirtschaftlichkeitslücke  

 

Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 12.02.2018) 

Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am 25.08.2017, wurde entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. d) VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:

 

Die Gemeinde Dietersburg hat die Vergrößerung des Erschließungsgebietes in nicht unerheblichem Umfang beschlossen. Eine gemeinsame Ausschreibung der Gebiete verspricht unter Nutzung möglicher Synergien ein wirtschaftlicheres Ergebnis, als getrennte Auswahlverfahren. Die Vergrößerung des Erschließungsgebietes in nicht unerheblichem Umfang im laufenden Auswahlverfahren aber wäre eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber bisher nicht beteiligten, potentiellen Bietern und daher vergaberechtswidrig. Daher wird das laufende Auswahlverfahren aufgehoben, um das Erschließungsgebiet erweitern zu können.

Die Gemeinde Dietersburg beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern mit erweitertem Erschließungsgebiet durchzuführen und wird die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.

 

 

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